Sollten Sie einen vereinbarten Termin  nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.


Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Diese Regelung ist notwendig, da kurzfristige Absagen für uns mit Leerzeiten und Verdienstausfall verbunden sind. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach der gebuchten Dienstleistung abzüglich der Materialkosten.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung gemäß § 642 BGB.



Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.